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IBB individueller Betreuungsbedarf
Gemäss §12 des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) erfolgt die Leistungsabgeltung an die beitragsanerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung des Kanton Luzern in den Bereichen Arbeit und Wohnen mittels des neuen Finanzierungsmodells IBB/LOA. Die Konferenz der Sozialdirektor:innen in den Ostschweizer Kantonen und des Kantons Zürich (SODK Ost + ZH) erarbeitete diese Grundlagen. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern hat die IBB Richtlinien erarbeitet, um zu konkretisieren, wie der individuelle Betreuungsbedarf eingestuft und überprüft wird. Damit werden das Einstufungssystem festgelegt, sowie die einheitliche Einstufung und deren externe Überprüfung sichergestellt.
Wir bringen dir den Umgang mit den mitgeltenden Unterlagen und die Umsetzung im Unternehmen näher.
| Inhalt |
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|---|---|
| Zielpublikum | Fachpersonal mit Begleitungs- und Betreuungsfunktion (Produktion und Wohnen) |
| Ziele | Die Teilnehmenden
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| Hinweise | Geschäftslaptop (wenn vorhanden), Schreibzeug mitnehmen |
| Zeitgutschrift | Beteiligungsgrad Brändi: 100% |
Kursdaten
| Code | Daten | Ort | Plätze frei | |
|---|---|---|---|---|
| IBB-1001 |
Do
26.11.2026
(13:30 - 17:00 Uhr)
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Produktion Kriens | 0 | In Warteliste eintragen |